DGUV V3 Prüfung – Sicherheit und Zuverlässigkeit für elektrische Anlagen

Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Sie dient dem Schutz von Personen und der Vermeidung von Unfällen durch elektrische Fehler. Unternehmen und Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.


Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Diese Vorschrift regelt die Maßnahmen zur Unfallverhütung und schreibt regelmäßige Kontrollen durch qualifizierte Fachkräfte vor.


Warum ist die DGUV V3 Prüfung wichtig?

  • Sicherheit: Schutz der Mitarbeiter vor elektrischen Gefahren
  • Gesetzliche Vorgaben: Erfüllung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Schadensprävention: Vermeidung von Bränden und Ausfällen durch defekte Elektroinstallationen
  • Haftungsschutz: Minimierung von Haftungsrisiken für Unternehmen


Ablauf der DGUV V3 Prüfung

Die Prüfung umfasst mehrere Schritte, die eine umfassende Sicherheitsbewertung gewährleisten:

  1. Sichtprüfung – Überprüfung auf äußere Mängel und Schäden
  2. Messungen – Prüfung von Spannung, Widerstand, Isolationswerten und Schutzleitern
  3. Funktionstests – Überprüfung der korrekten Funktion elektrischer Betriebsmittel
  4. Dokumentation – Erstellung eines Prüfprotokolls mit Messergebnissen und Maßnahmenempfehlungen


Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Die Prüfung gilt für alle elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel, darunter:

  • Ortsveränderliche Geräte (z. B. Computer, Werkzeuge, Kaffeemaschinen)
  • Ortsfeste Anlagen und Maschinen
  • Elektroinstallationen in Gebäuden
  • Schaltschränke und Verteileranlagen


Prüffristen und Wiederholungsprüfungen

Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Nutzungshäufigkeit und das Risiko des jeweiligen Betriebsmittels. In der Regel sind folgende Intervalle vorgesehen:

  • Bürogeräte: alle 2-4 Jahre
  • Produktionsmaschinen: jährlich
  • Elektrische Anlagen: alle 4 Jahre



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